Bienenhaltung im Kleingarten

Eine immer wieder gestellte Frage bezieht sich auf die Haltung von Honigbienen in Kleingärten. Aufgrund ihrer Bestäubungsleistung, die dem Ertrag aller Kleingärtner zugute kommt, müssten Honigbienen in den Anlagen eigentlich besonders beliebte und nachgefragte Insekten sein. Die Realität sieht jedoch sehr unterschiedlich aus.

Während die einen Kleingärtner sie unbedingt in den Gärten haben wollen (am Besten sogar in ihrem eigenen Garten, damit der Ertrag dort auf jeden Fall höher ausfällt), möchten andere sie nicht in ihrer Nähe wissen.

Vorteil für alle

Dass Honigbienen im eigenen Garten garantiert für höhere Erträge sorgen, ist nicht unbedingt gesagt, denn es kommt sehr auf die angebauten Nutzpflanzen an. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings groß, vor allem, wenn auch noch Hummeln und Wildbienen zu den regelmäßigen Besuchern zählen.

In der Gesamtheit kommen die Honigbienen aber in jedem Fall allen Kleingärtnern einer Anlage zugute. Denn ihre Bestäubungsleistung ist unbestritten.

Für die Aufstellung der Völker und ein friedliches Miteinander zwischen Mensch und Honigbiene benötigen die Bienen lediglich einen Platz, von dem aus die gut starten und landen können. Ihre Flugbahn ist mit denen großer Verkehrsflugzeuge vergleichbar, da es besonders ökonomisch ist, langsam aufzusteigen. Allerdings sind Honigbienen erheblich wendiger und vor allem sehr anpassungsfähig: Stellt man in wenigen Metern Entfernung ein Hindernis auf – etwa eine kleine Hecke, so werden sie den Steigflug deutlich verkürzen und sehr viel schneller an Höhe gewonnen haben, so schnell, dass sie mit dem Hindernis Mensch nicht mehr zusammenstoßen können. Und auch nur dann wird es unter normalen Umständen gefährlich, wenn sich die kleinen Bestäuber in den Haaren verfangen.

Viele Nachbarn nehmen Bienen daher erst wahr, wenn sie schwärmen, weil der Himmel dunkel wird. Aber auch dann sind sie alles andere als gefährlich. Auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind sie mit ganz anderen Dingen beschäftigt.

Und rechtlich?

Grundsätzlich ist die Haltung von Tieren in Kleingärten nicht im Bundeskleingartengesetz untersagt. Dies ist je nach Kreisverband und Verein jedoch ganz unterschiedlich geregelt. Für die Kleingartenanlagen in Mülheim an der Ruhr existiert dazu eine Regelung in dem Pachtvertrag des Kreisverbandes. Demnach ist das Halten von Tieren im Kleingarten nach § 5 untersagt. Eine Ausnahme davon ist die Haltung von Bienen – gemeint sind Honigbienen. Nach Zustimmung der Mitgliederversammlung und Standortbestimmung durch die Kreisfachberatung und den Vereinsvorstand ist sie statthaft.